Feuerzeuge

Qualitätsfeuerzeug; keine Kindersicherung nötig
Qualitätsfeuerzeug; keine Kindersicherung nötig

Feuerzeugverordnung

Kindergesicherte Feuerzeuge

Lang ersehnt ist die Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2006 endlich erfolgt und in Deutschland Gesetz geworden. Ab dem 11. März 2007 gilt die Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge.

„kindergesichert“ bezeichnet man Feuerzeuge, die von mindestens 85 % der Kinder unter 51 Monaten nicht bedient werden können. Das bedeutet, dass bis zu 15 % der Kinder diese Feuerzeuge möglicherweise bedienen können. "Novelty lighters", also Feuerzeuge, die spielzeugähnlich sind, sind generell verboten. (Eine Definition der "Novelty lighters" finden Sie in den Leitlinien.) Alle Feuerzeuge müssen sicher sein gemäß ISO 9994. Die Kindersicherheit regelt EN 13869:2002. Weitere Einzelheiten im Link

http://www.ihk-koblenz.de/ind-inno-um/393D53668645449EAB6E06007924B707.htm

Ausgenommen sind Feuerzeuge, die über eine schriftliche Garantie von zwei Jahren verfügen, nachfüllbar sind und von einem in Europa ansässigen Kundendienst repariert werden können. Wer sich solche teuren Qualitätsfeuerzeuge nicht leisten kann oder will, darf aber nach wie vor seinen Kleinkindern Streichhölzer zur Verfügung zu stellen, wenn er ihnen das Zündeln beibringen will.

Die vorstehende Glosse hat das Gesetz geschrieben. Wie konnte es zu einem solch unsinnigen Gesetz wie der Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge kommen? Die Entstehungsgeschichte ist fast noch schöner als das Gesetz. Die Historie:

Die Einweg/Wegwerffeuerzeuge, meist aus asiatischer Produktion, hatten den Markt in den USA seit Anfang der 80er Jahre millionenfach überschwemmt. Amerikanische Hersteller kamen mit ihren teuren Produkten in Schwierigkeiten. Die Importe einfach zu verbieten war jedoch nicht möglich. Die U.S.A. propagierten ja auch schon damals den freien Welthandel. Also belegten "unabhängige" Gutachten, das Kleinkinder bei dem Spielen mit billigen Feuerzeugen häufiger verunglücken. Kein Wunder: die Menge macht es aus. Auch bei uns in Deutschland werden beispielsweise mehr Kleinkinder von einem VW angefahren als von einem Rolls Royce.

Kleine Kinder sind prima Sympathieträger und Argumente. Kaum ein Diktator, der sich nicht auch einmal mit einem kleinen Kind auf dem Arm gezeigt hat.. Die amerikanischen Medien griffen das Thema dankbar auf. Einwegfeuerzeuge standen knapp vor einem generellen Verbot, weil sich sogar erwachsene Amerikaner damit angeblich schwer verletzt hatten. Allerdings kamen in 1985 an Amerikanern zu Tode: 710.760 durch Herzkrankheiten, 553.091 durch Krebs, 6.047 bei dem Überqueren der Straße; 320 ertranken in der Badewanne, 4 in der Toilette; 2.828 erstickten infolge Verschluckens kleiner Gegenstände und 13.221 stürzten tödlich - und bei einem Amerikaner war nicht auszuschließen, dass er möglicherweise durch ein BIC - Einwegfeuerzeug zu Tode gekommen war (Quelle: Office of Statistic and Programming und National Center for Health Statistics).

Teure Feuerzeuge waren laut Statistik weniger gefährlich, weil man sie seltener herumliegen lässt. Kein Wunder - es gab ja kaum noch welche. Weil teure Feuerzeuge nicht so oft in der Statistik auftauchten, brauchen sie keine Kindersicherung und können nach wie vor bequem von Kindern und Erwachsenen mit einer Hand gezündet werden. Die lange Garantiezeit und das Erfordernis eines eigenen Reparaturservice im eigenen Land bzw. Kontinent sollten natürlich vor Billigimporten schützen. Der Schutz von Kindern durch eine Garantieurkunde für das Feuerzeug oder eine rasche Reparaturmöglichkeit dürfte ja wohl wirklich nicht denkbar sein.

Und damit bekamen wir, aus den USA importiert, unser schönes Gesetz über kindergesicherte Feuerzeuge. Die Überlegung, kleinen Kindern besser überhaupt nichts Gefährliches in Reichweite zu lassen - na ja, man kann nicht alles per Gesetz regeln. Jedenfalls dürfen sich Kinder auch unter 51 Monaten bei uns zukünftig die Zigarette immer noch mit einem Nobelfeuerzeug anstecken, wenn sie es sich leisten können. Kinder aus ärmerem Haus müssen Streichhölzer nehmen.

Das Gesetz wird uns lange erhalten bleiben. Eine neue "unanbhängige" Studie in den U.S.A. hat ergeben, dass seit dem Verbot des Vertriebs nicht kindergesicherter Feuerzeuge diesbezügliche Unfälle mit Kleinkindern zurück gegangen sind. Kein Wunder: Die Zahl der Raucher ist in den U.S.A. stark gesunken. Schusswaffen kann man in den USA übrigens immer noch frei erwerben, auch wenn jährlich über 30.000 US-Amerikaner, Erwachsene und Kinder, durch Schusswaffen ihr Leben verlieren.

Aber, einmal ehrlich: Solche Gesetze wie die Feuerzeugverordnung zeigen uns doch, dass wir ja eigentlich keine richtigen Probleme haben. Oder jedenfalls keine, die der Gesetzgeber löst.

In der ersten Hälfte der 16. Legislaturperiode des 16. Deutschen Bundestages wurden 698 Gesetze mit Hilfe der Großen Koalition (CDU + SPD) beschlossen. Dabei gelang es oft, auch schwierigste Gesetze mit milliardenschweren Auswirkungen und ungeahnten Nebenwirkungen zügig zu beschließen. Bei dem Gesetzliche Krankenversicherungs-Wettbewerbsförderungsgesetz wurden am Abend des 30. Januar 2007 noch 266 Blatt mit 80 Änderungsanträgen bei dem zuständigen Bundestagsausschuss eingebracht. Trotzdem konnte dieses Gesetz schon am 2. Februar 2007 in dritter und letzter Lesung beschlossen werden. Wenn das Tempo gehalten werden kann, wird man in der gesamten 16. Legislaturperiode mit einem Ausstoß von knapp 1.400 Gesetzen rechnen können und damit einer neuen Rekordmarke.

Luxusfeuerzeug. Mindestpreis ist eingehalten.
Luxusfeuerzeug. Mindestpreis ist eingehalten. Beispiel eines zulässigen Luxusfeuerzeuges der Firma Zippo. Die Garantieurkunde zum Schutz kleiner Kinder liegt unter dem Feuerzeug in der Schachtel. Der von der EU-Kommission geforderte Mindestkaufpreis von 2 € wird ausreichend deutlich überschritten. Also: keine Kindersicherung erforderlich!