Staatsaktien oder, besser ausgedrückt, Aktien ehemaliger staatseigener Betriebe in Deutschland
Manche Beratungsfälle sind so einfach zu lösen, dass sich die entsprechenden Fragen eigentlich von selbst beantworten.
Mitunter versucht der deutsche Staat, eigene Betriebe zu veräußern. Volksaktien kaufen? Die Antwort musste bislang immer "nein" lauten. Wegen des oft erheblichen Reklameaufwands kann der Anleger - vielleicht - an dem Strohfeuer unmittelbar in der ersten Zeit ab Ausgabe entsprechender Aktien verdienen. Auf Dauer lehrt aber die Erfahrung, von solchen Aktien Abstand zu nehmen. VEBA, Preussag, VW, Telekom: immer dasselbe. Teure Reklame und die Bezeichnung "Volksaktie" macht solche Betriebe nicht besser.
Sicher können auch solche Unternehmen über die Jahre hinweg wirtschaftlich erfolgreicher werden. Das kann aber sehr lange dauern. So viel Geduld hat nicht jeder. Und, in der Zwischenzeit, ist das Geld anderweitig regelmäßig besser und sicherer aufgehoben.
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Steuersparmodelle, gerne in Hochglanzprospekten und oft mit Fachbegriffen ausgeschmückt, die der provisionsabhängige "Berater" selbst nicht vernünftig erklären kann
In aller Regel: Finger weg!
Kurzantwort: Überlegen Sie einfach, warum Ihr Steuerberater Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zahlt. Eigenlich müsste der es doch wohl wissen, wenn man das vermeiden könnte. Und auch der Verfasser dieser Zeilen zahlt die Steuern; da helfen auch die ständigen Fortbildungsveranstaltungen - in dieser Beziehung - nicht weiter.
Etwas ausführlicher: Es gibt in Deutschland keine echte Steuerersparnis. Das Werbegeschwätz provisionshungriger Vertreter ist diesbzüglich genau so unwahr wie das Neusprech mancher populistischer Politiker. Tatsächlich gibt es nur zwei Varianten.
Die erste Variante ist die Steuerverkürzung, oft Steuerhinterziehung genannt. Das kann aus anwaltlicher Sicht nicht empfohlen werden. Auch wenn es mitunter als Volkssport oder Staatsnotwehr verharmlost wird. Die Strafen sind extrem hoch und die Hinterziehungszinsen kommen hinzu. Die Gefahr der Aufdeckung ist hoch. Seit der Zumwinkel - Affäre weiß es wohl jeder, dass unser Staat keinerlei Skrupel kennt, Denunzianten selbst dann zu Multimillionären zu machen, wenn sie mit kriminellen Methoden an die der Finanzverwaltung verkauften Informationen gelangt sind.
Es erschließt sich nicht so ganz, wie der Staat vom Bürger Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit erwartet, wenn er Kriminelle reich belohnt. Ehrlich währt am Längsten, Datendiebstahl macht schnell reich?
Die meisten Tipps bekommen die Finanzämter allerdings von den klassischen Informanten: enttäuschte Ehepartner, Geschäftspartner, neidische Nachbarn.
Die zweite Variante der Steuergestaltung ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens legal, nämlich die Steuerverlagerung. Wenn es wegen unterschiedlicher Einkünfte in verschiedenen Jahren wegen der Steuerprogression zu unterschiedlichen Steuerbelastungen kommt, verlagert man sowieso zu tätigende Betriebsausgaben eben in das Jahr, in dem man die höheren Einkünfte erwartet, soweit das möglich ist. Das lässt sich im Einzelfall unter Umständen rechnen. Eine "echte" Steuerersparnis ist die Verlagerung von Investitionen nicht. Man verschiebt damit nur die Steuerzahlung.
Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz des Steuerrechts, dass die Einkommenssteuerbelastung bei rund 50 Prozent endet. Das bedeutet einerseits, dass dem Steuerbürger von 100 Euro 50 Euro verbleiben. Das bedeutet andererseits, dass man 100 Euro beruflich oder betrieblich veranlasst ausgeben muss, um 50 Euro Einkommenssteuer "zu sparen".
Für Kapitalerträge kommt die pauschale Abgeltung mit rund 25 Prozent in Betracht. Ansonsten gilt die Überlegung, dass wir freie Bürger der EU sind. Auch außerhalb der EU dürfen wir uns bewegen. Jedes Jahr stimmen rund 30.000 Bürger und Bürgerinnen mit den Füßen ab und begeben sich in die Schweiz.
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Subventionen sind in der Regel allenfalls mittelbar per Steuervergünstigung realisiert.
Der Begriff Subvention wird im politischen Neusprech oft irreführend und falsch gebraucht. Soweit zum Beispiel Kerosin (Flugbenzin) nicht wie Kraftstoff für Fahrzeuge steuerlich belastet wird, so ist das keine Subvention. Es bedeutet lediglich, dass ausnahmsweise etwas nicht so hart besteuert wird wie etwas Ähnliches. Würde man anders denken, dann hätten wir alle kein Arbeitseinkommen (also das, was uns nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt), sondern wären Subventionsempfänger.
Aber auch echten Subventionen, also gezielt eingesetzten Fördermitteln des Staates, sollte man kritisch gegenüberstehen. Sehr oft ist die Suvention für den Empfänger nicht so richtig lohnend. Ein gutes Beispiel dafür ist die Subvention von Immobilien nach der "Wende" in Berlin. Es wurde hemmungslos und ohne groß nachzudenken gebaut, renoviert, mit angeblichen Steuervorteilen geworben und verkauft. Das böse Erwachen kam bekanntlich ein paar Jahre später. Immobilien mussten in Berlin oft verramscht werden. Allmählich stabilisieren sich die Preise.
Subventionen verzerren den Wettbewerb. Sie wirken sehr verlockend, was ja auch ihr Sinn ist, und versperren leicht den Blick auf die wirtschaftlich vernünftige, in die fernere Zukunft gerichtete Kalkulation.
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