Steuern und Aussichten

Positive Aussichten

Langfristig sind die Aussichten gar nicht so schlecht. Das Zauberwort: EU. Auch kleinere Unternehmen und die Steuerbürger selbst sind viel beweglicher geworden. Man kann - und darf - ausweichen.

Unsere Spitzenpolitiker und die Finanzministerien schimpfen auf angebliches Steuerdumping in manchen neuen EU-Ländern, sind aber dagegen letztlich machtlos. Genau dieser Wettbewerb zwischen den EU-Staaten, der sich verstärkt, ist die Chance des Steuerzahlers. Manche Steuern sind schon im Sinken begriffen.

Mitunter setzt sich selbst bei Betonkopfsozialisten die Erkenntnis durch, dass man den Steuerbürger vielleicht doch so freundlich behandeln sollte, dass er oder sie nicht mit den Füßen abstimmt und das Land verlässt.

Hohe Steuern bringen oft weniger. Das hört sich zunächst paradox an. Aber: In den USA hat man unter Ronald Reagan 1993 den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von über 70 % auf unter 30 % abgesenkt und im Gegenzug diverse Steuersparmodelle gestrichen. Das Geschrei war zuerst gewaltig. Nach zwei Jahren ergab sich, dass die Steuereinnahmen höher waren als vorher. Die Flucht in Steueroasen war eingedämmt und die Leute konnten sich auf ihre Arbeit konzentrieren, die sich wieder lohnte, statt sich auf Steuerfluchtmodelle zu konzentrieren.




Bibel und Steuern

Bibel und Christentum sind eher steuerfeindlich. Auch wusste man schon im Altertum um die Schädlichkeit von Steuer und Staatsverschuldung, ohne allerdings die Konsequenzen daraus zu ziehen. Geschichte wiederholt sich bekanntlich.

1. Buch Samuel Kapitel 8.



Tabelle Wachstum

Deutschland abgehängt: Steuern und Abgaben zu hoch Staatsverschuldung: 1.491.623.970.894 €; + 474 €/Sekunde ab 11.2.2008, 11 Uhr


Liechtenstein

Februar 2008, leider in Deutschland. Unsere Regierung hat einem anerkannt Kriminellen aus Liechtenstein für circa 5 Millionen € Steuergeld die Beute abgekauft. Es ist sehr zweifelhaft, ob die Belohnung einer Straftat, durch die Regierung begangen, dem Ansehen Deutschlands in der Welt förderlich ist. Das Belohnen von Straftaten in anderen Ländern durch Schmiergelder ist bekanntlich geächtet und verstößt gegen internationales Recht. Die deutschen Beamten haben sich gem. 3 124 Abs. 2 LiechtensteinStGB strafbar gemacht. Nach deutschem Strafrecht sind die Taten unserer Beamten nach bislang herrschender Meinung (NJW 2008, 881 ff. und 887 ff) nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG strafbar, ferner als Begünstigung gem. § 257 Abs. 1 StGB.

Noch lange wird offen bleiben, ob die aus Steuermitteln gekaufte "Hehlerware" dauerhaft Freude bereiten wird. Bei kriminell erlangten Erkenntnissen kommt ein Verwertungsverbot in Betracht (dafür: RGSt 8, 124 und 20,187; kein automatisches Verwertungsverbot BVerfG NStZ 2006, 46; BGHSt 38, 214; 42,372; 47, 172 verlangt eine Abwägung zwischen der Schwere des Delikts und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes). Am Verwertungsverbot ist bekanntlich das NPD-Verbot gescheitert.

Konsequenzen? Steuergeldverschwendung und Steuerhinterziehung sind zwei Seiten derselben Medaille. Das Unrechtsbewußtsein dürfte auf beiden Seiten gleich sein. Interessanterweise entspricht auch der Umfang der Steuergeldverschwendung pro Jahr nach den Feststellungen der Bundes- und Landesrechnungshöhe mit etwa 30 Milliarden € ungefähr dem Betrag, den die Bundesbürger jährlich an Steuern hinterziehen.

Für die Beratungspraxis liegt der Schwerpunkt jedoch anders. Die klassischen Informanten der Finanzämter sind sich betrogen fühlende Geschäftspartner, Ehegatten und rachsüchtige Nachbarn. Davor ist niemand sicher. Daher sollte jede Beratungsakte so sauber sein, dass man sie ohne Angst zum Finanzamt tragen könnte. Der zusätzliche Aufwand für eine sichere Gestaltung lohnt sich. Steuerverkürzung wird hart bestraft. Steuergeldverschwendung leider nicht.

Falls Sie in einem Nachlass Hinweise auf Auslandsgelder finden sollten, dann lassen Sie sich beraten. Wird rechtzeitig gehandelt, bedarf es keiner Selbstanzeige. Wenn es ordentlich gehandhabt wird, dann gehen die Gelder vollkommen sauber, legal und ungekürzt nach Deutschland zurück. Auf Wunsch unter Aufsicht Ihres zuständigen Finanzbeamten.



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