Scheidungen

Scheidungen

Trennung und gegebenenfalls Scheidung sind regelmäßig für die betroffenen Eheleute Ausnahmesituationen. Lassen Sie sich im Krisenfall rechtzeitig beraten. Kalkulieren Sie für die erste Beratung reichlich Zeit ein. Die Erstberatung, bei Bedarf auch auf mehrere Termine verteilt, sollte gründlich sein. Das spart später Zeit, Geld und Nerven. Sie wissen dann, wo Sie stehen.

Oft funktioniert die perfekte Lösung anders, als man zunächst vermuten könnte. Unterhalt, Zugewinn, eheliche Verbindlichkeiten, die Frage, wer im Haus wohnen bleibt - die einzelnen Aspekte, die regelmäßig im Fall der Trennung zu berücksichtigen sind, beeinflussen sich gegenseitig. Die Probleme sind leichter zu lösen, wenn man rechtzeitig plant und auch die Auswirkungen für die nächsten Jahre einschätzen kann.



Gratwanderung

Scheidungen beinhalten für den Anwalt eine erhebliche Verantwortung. Für die Mandantin oder den Mandanten ist es eine Gratwanderung zwischen dem Rosenkrieg und übertriebener Harmoniesucht. Man sollte alle - wirklich alle - Möglichkeiten kennen, um seine Rechte zu schützen und zu wahren. Mit diesen Mitteln sollte man aber verantwortungsbewusst umgehen.

Die Erfahrung lehrt, dass sich viele Eheleute nach der Scheidung oft besser verstehen als vorher. Das Leben geht weiter und wenn die Scheidung einigermaßen vernünftig gestaltet wurde, dann gehen die geschiedenen Eheleute später vielleicht einmal gemeinsam zur Taufe der Enkel. Viele Betroffene wollen unbeschadet kurzlebiger Differenzen nur das, was ihnen zusteht. Einen fairen, neuen Start.

Patentrezepte, weise Ratschläge, Stammtischparolen, Wadenbeißerei und Abzocken bringen nichts. Der vermeintliche Vorteil an der einen Ecke bringt oft gravierende Nachteile an anderer Stelle. Der Gesetzgeber hat bei der Neuordnung des Verfahrensrechts durch das FamFG praktisch alle Familienrechtssachen anwaltspflichtig gemacht. Die Parteien sollen sich in der Ausnahmesituation der Trennung und Scheidung kompetenter Hilfe bedienen. Damit die Fachanwälte für Familienrecht dieser Verantwortung auch gerecht werden können, ist eine zusätzliche Ausbildung mit einer Abschlussprüfung zum Fachanwalt zur Erlangung des Titels vorgeschrieben. Um den Fachanwaltstitel zu behalten, muss der Fachanwalt für Familienrecht jedes Jahr qualifizierte Fortbildungen nachweisen.



Nur 1 Anwalt?

Mitunter wird die Frage gestellt, ob die Scheidung auch möglich ist, wenn nur ein Anwalt tätig wird. Es geht theoretisch schon. Empfehlenswert ist es normalerweise nicht.

Jeder Rechtsanwalt darf nur eine Partei beraten. Alles andere ist strafbarer Parteiverrat. Also steht der andere Ehegatte ohne Beratung da, wenn er keinen Anwalt beauftragt. Es gibt auch Fragen, die man im Trennungsfall vielleicht nicht gerne in Gegenwart des anderen Ehegatten stellt.

Im Trennungs- und Scheidungsfall ist regelmäßig das Geld knapp. Das liegt nicht an den Kosten der Scheidung, sondern an den Kosten der Trennung. Zwei Haushalte sind teurer. Kommen dann noch Unterhaltsansprüche hinzu, vielleicht noch Kosten für die Einrichtung des weiteren Haushalts, dann geraten viele Eheleute bei dem Gedanken an Verfahrenskosten in Panik.

Aber gerade dann sollte man nicht am falschen Platz sparen. Geldmangel ist nie ein Grund zum Verzicht auf Beratung. Es gibt Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe, wenn liquiden Mittel fehlen. Oft bietet sich eine Ratenzahlung an.

Außerdem gibt es praktische Lösungen: Ausgleich des Wegfalls der Steuerklasse III durch das Realsplitting (Abzug des Ehegattenunterhalts vom steuerpflichtigen Einkommen), Reduzierung der Wohnkosten durch Wohngeld, Kündigung überflüssiger Versicherungen und vieles mehr.

Kindesunterhaltstitel aus früherer Beziehung, neue Familie, weitere Kinder und dann plötzlich arbeitslos? Den Abänderungsantrag zur Anpassung an die geänderten Verhältnisse stellt man seit dem 1. Sept. 2009 gem. §§ 238 ff. FamFG. Aber auch § 11b Ziff. 7 SGB II kann unter Umständen hilfreich sein (Abzug titulierter Unterhaltsforderungen vor der Berechnung des Einkommens einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die auf ergänzende Unterstützung angewiesen ist).

Wer sich nicht qualifiziert beraten lässt, um ein paar Euro Kosten zu sparen, ist an seinem späteren Unglück selbst schuld. Mit einer Erfahrung von über 30 Jahren und weit mehr als 1.000 Scheidungen finden wir in fast allen Fällen eine vernünftige Lösung.




Notar?

Zur vermeintlichen Kostenersparnis gehen nicht oder schlecht beratene Eheleute mitunter erst zum Notar und dann zum Anwalt. Das rächt sich oft später. Die Funktion des Notars wird falsch eingeschätzt. Der Notar beurkundet. Das ist seine Aufgabe. Der Notar "gibt dem Willen der Partei die richtige rechtliche Form". Nur muss die Beratung vorher stattfinden.

Beispiel: Sie kaufen oder verkaufen ein Hausgrundstück. Dafür müssen Sie zum Notar. Der Notar ist dafür da, den vorher vereinbarten Willen beider Vertragspartner zu beurkunden. Das macht er perfekt. Der Notar darf Sie aber nicht darüber beraten, ob der Kaufpreis stimmt (Neutralitätspflicht). Über die wirtschaftlichen oder steuerlichen Folgen wird der Notar regelmäßig nicht beraten. Der Notar rechnet auch nicht durch, ob man sich die Finanzierung leisten kann. Im Klartext: Vor dem Notarvertrag muss alles geplant, durchdacht und geregelt sein.

Der Notar hat die Beurkundungspflicht und das auch dann, wenn ihm die gewünschte Lösung selbst gar nicht gefällt, wenn ihm die gewünschte Lösung als wirtschaftlich unvernünftig oder sogar als ungerecht erscheint.

Bei einer Scheidung: Wenn einer von beiden Eheleuten die Regelung vorbereiten lässt, dann geht der Notar davon aus, dass das so vereinbart und gewollt ist. Die Urkunde wird vorbereitet, vorgelesen, unterschrieben und das ist es dann. Wenn später das böse Erwachen kommt, dann sagt Ihnen die Rechtsprechung bis zum BGH: Beratung - dafür ist der Rechtsanwalt zuständig. Das weiß doch jeder.

Per Notarvertrag kann man jeden über den Tisch ziehen, der auf vorherige Beratung verzichtet. Auch sich selbst - und das passiert gar nicht so selten. Geiz ist nicht immer angebracht. Im Beratungsbereich nie.

Dazu ein weiteres Beispiel. In den gängigen Texthandbüchern für Notare wird regelmäßig empfohlen, dass sich der Notar von der Haftung freistellt mit einer Klausel wie folgt (oder ähnlich):

... Es wurde vom Notar darauf hingewiesen, dass der Abschluss und/oder die Durchführung dieses Vertrags steuerliche, insbesondere ertrags- bzw. schenkungssteuerliche Folgen hat bzw. haben kann, die vom Notar nicht geprüft wurden und über die er nicht beraten hat. Den Parteien wurde ausdrücklich empfohlen, sich diesbezüglich geeignet beraten zu lassen. Die Beteiligten erklärten hierauf, dass sie

- sich nicht steuerlich haben beraten lassen, sie jedoch trotz der durch die fehlende Beratung und die damit verbundenen Gefahren die sofortige Beurkundung wünschen

- (alternativ): Vor Abschluss dieser Vereinbarung haben sich die Parteien steuerlich geeignet beraten lassen und wünschen jetzt die Beurkundung....

Der Notar wird sich im Zweifel also immer an die so genannte 2-stufige Hinweispflicht halten, um seine Haftung zu vermeiden. Das ist zunächst der Hinweis auf die drohende Gefahr wegen unterbliebener Beratung und dann der Hinweis auf die mögliche Lösung, stets verbunden mit dem Satz, dass die Vertragsparteien gleichwohl die sofortige Beurkundung wünschen. Wer dann immer noch glaubt, der Notar würde haften, dem ist nicht mehr zu helfen.

Damit stellt sich die Frage Notar oder Anwalt gar nicht. Der Vertrag muss perfekt vorbereitet sein, bevor man zur Beurkundung einen Notar heranzieht.

In geeigneten Fällen sparen wir Anwälte die Notarkosten komplett einfach dadurch, dass die vereinbarte Regelung gerichtlich per Vergleich protokolliert wird. Das ersetzt die notarielle Beurkundung (§ 127a BGB) und spart damit richtig Geld. Eines der vielen Beispiele, dass die perfekten Lösungen oft anders aussehen, als es mitunter am Stammtisch erzählt wird.



Mediation

Die Möglichkeit der Mediation wird regelmäßig überschätzt. Der Mediator soll den Parteien helfen, eine eigene Lösung zu finden. Er darf aber nicht rechtlich beraten oder Lösungen vorgeben. Selbst wenn die per Mediation erzielte Lösung juristisch vollkommen unsinnig ist, ungerecht oder falsch - der Mediator darf da nicht eingreifen. Es ist strittig, ob der Mediator den Parteien wenigstens empfehlen darf, das von ihnen selbst gefundene Ergebnis anwaltlich prüfen zu lassen, wenn er erkennt, dass dieses Ergebnis rechtlich falsch und sachlich nicht vernünftig ist.

Damit ist der Mediator aus juristischer Sicht regelmäßig überflüssig. Wenn beide Seiten vorher rechtlich umfassend beraten sind, dann haben sie das rechtliche Ergebnis und die Bandbreite der Lösungen, von denen sie selbstverständlich einvernehmlich abweichen können. Objektiv ist ein Streit dann kaum noch möglich.

Trotzdem kann Mediation mitunter Sinn machen. Die praktische Ausgestaltung des Umgangsrechts der Kinder ist keine primär juristische Frage. Wenn die Eltern eine Lösung gemeinsam suchen - mit Hilfe des Jugendamts, einer Beratungsstelle, eines Mediators - dann ist das einen Versuch wert. Oder auch: Um stundenlang darüber zu diskutieren, wer welchen Kochtopf bekommt, kann das zusätzliche Honorar für einen geschulten Mediator gut angelegt sein.

Im US - amerikanischen Recht - da kommt sie her - mag Mediation sinnvoll sein. In den USA ist aber ein ganz anderes Rechtssystem gegeben. Die Anwalts- und Prozesskosten im amerikanischen Recht unglaublich hoch sein.

Im internationalen Vergleich funktioniert unsere Justiz ausgezeichnet und relativ preiswert, auch wenn wir gerne darüber schimpfen oder unsere Glossen schreiben. Bereits in England sind die Prozesskosten beispielsweise im Schnitt drei- bis siebenfach höher als in Deutschland. In manchen europäischen Ländern funktioniert die Justiz in weiten Bereichen schleppend bis fast gar nicht. Sicherlich ist bei uns Einiges verbesserungsfähig und verbesserungsbedürftig. Verglichen mit unseren Nachbarländern stehen wir aber gar nicht so schlecht da.



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