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Scheidungen
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Trennung und gegebenenfalls Scheidung sind regelmäßig für die betroffenen Eheleute Ausnahmesituationen. Jeder Fall liegt anders. Wenn man allerdings so gut wie alle erdenklichen Varianten schon in der eigenen Praxis bearbeitet hat, ist es leicht, bewährte, erprobte Lösungen den konkreten Erfordernissen anzupassen.
Lassen Sie sich im Krisenfall rechtzeitig beraten. Kalkulieren Sie für die erste Beratung etwa eine Stunde Zeit, oft auch mehr. Die Erstberatung - bei Bedarf auch auf mehrere Termine verteilt - sollte gründlich sein. Das spart später Zeit, Geld und Nerven. Sie wissen dann, wo Sie stehen.
Dann können Sie leichter entscheiden. Streit ist regelmäßig überflüssig, wenn man die gesetzlich vorgesehenen Lösungen kennt. Welche Möglichkeit gewählt wird, entscheidet letztlich immer der Mandant. Im Familienrecht gilt überwiegend Vertragsfreiheit.
Oft funktioniert die perfekte Lösung anders, als man zunächst vermuten könnte. Unterhalt, Zugewinn, eheliche Verbindlichkeiten, die Frage, wer im Haus wohnen bleibt - die einzelnen Aspekte, die regelmäßig im Fall der Trennung zu berücksichtigen sind, beeinflussen sich oft gegenseitig. Die Probleme sind leichter zu lösen, wenn man rechtzeitig plant und auch die Auswirkungen für die nächsten Jahre einschätzen kann.
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Gratwanderung
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Scheidungen beinhalten für den Anwalt eine erhebliche Verantwortung.
Es ist oft eine Gratwanderung zwischen dem Rosenkrieg und übertriebener Harmoniesucht. Einerseits sollte man alle - wirklich alle - Möglichkeiten kennen, um die Rechte der Mandantin oder des Mandanten zu schützen und zu wahren. Andererseits sollte man mit diesen Mitteln verantwortungsbewusst umgehen.
Die Entscheidung trifft letztlich immer die Mandantin bzw. der Mandant. Die Erfahrung lehrt, dass sich viele Eheleute nach der Scheidung mitunter besser verstehen als vorher. Das Leben geht weiter und wenn die Scheidung einigermaßen vernünftig gestaltet wurde, dann gehen die geschiedenen Eheleute später vielleicht einmal gemeinsam zur Taufe der Enkel.
Wenn von Anfang an vernünftig gerechnet, gearbeitet und auf lange Sicht geplant wird, dann geht es leichter. Viele Betroffene wollen unbeschadet kurzlebiger Differenzen nur das, was ihnen zusteht. Einen fairen, neuen Start.
Patentrezepte, weise Ratschläge, Stammtischparolen, Wadenbeißerei und Abzocken bringen nichts. Der vermeintliche Vorteil an der einen Ecke bringt oft gravierende Nachteile. Beispiele:
Da soll doch der andere Ehegatte die Scheidung einleiten, dann hat er die ostenvorschüsse zu leisten.... sinnlos, da man am Ende des Verfahrens idR die Rechnung über die Hälfte der Gerichtskosten sowieso bekommt; dann besser die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) prüfen lassen. Die Scheidung zurückstellen wegen der besseren Steuerklasse? Soweit das steuerrechtlich überhaupt zulässig ist, ist es regelmäßig sinnlos, da man dann eben noch länger Ehegattenunterhalt zahlen muss; dann besser per Realsplitting den Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen. Bei diesen und ähnlichen Empfehlungen sind meistens die langfristigen Folgen nicht bedacht.
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Nur 1 Anwalt?
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Mitunter wird die Frage gestellt, ob die Scheidung auch möglich ist, wenn nur ein Anwalt tätig wird. Es geht, aber nur selten. Seit dem 1. 9. 2009 - Geltung des neuen FamFG, Anwaltspflicht z. B. bei Unterhaltsanträgen - sind die Möglichkeiten noch eingeschränkter.
Zunächst kann und darf jeder Rechtsanwalt nur eine Partei vertreten. Ansonsten: Parteiverrat. Der Rechtsanwalt ist kraft Gesetzes der einseitige Rechtsvertreter, der die rechtlichen Interessen der eigenen Partei zu wahren hat. Also steht der andere Ehegatte ohne Beratung da, wenn er keinen Anwalt beauftragt.
Theoretisch braucht in Ausnahmefällen nur die Partei, die den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt. Man sollte aber nicht am falschen Platz sparen. Auch wenn alles absolut einvernehmlich läuft, dann hat regelmäßig jeder der beiden Ehegatten die eine oder andere Frage, die er gerne beantwortet hätte. Dafür ist der eigene Anwalt da. Nicht der Gegenanwalt. Es gibt auch Fragen, die man im Trennungsfall vielleicht nicht gerne in Gegenwart des anderen Ehegatten stellt.
Es ist bitter, wenn später Zweifel aufkommen, ob man nun richtig gehandelt hat. Oft wird es dann sogar der anderen Seite angelastet, dass man selbst auf Beratung verzichtet hat. Geldmangel ist nie ein Grund zum Verzicht auf Beratung. Zu den Kosten und den Möglichkeiten schauen Sie vielleicht einmal hier auf unserer Homepage unter Sonstiges/Kosten/Prozesskostenhilfe nach. Sie werden möglicherweise überrascht sein. Anwaltskosten werden oft vollkommen falsch eingeschätzt. Mitunter sind Scheidungen (Verfahrenskostenhilfe!) in Deutschland billiger als in China. In China kostet eine Scheidung einen Euro (umgerechnet, Stand: Frühjahr 2008).
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Notar?
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Zur vermeintlichen Kostenersparnis gehen nicht beratene Eheleute mitunter zur Vorbereitung der Scheidung erst zum Notar und dann zum Anwalt. Das rächt sich oft ganz gewaltig. Die Funktion des Notars wird falsch eingeschätzt.
Beispiel: Sie kaufen oder verkaufen ein Hausgrundstück. Dafür müssen Sie zum Notar. Der Notar ist dafür da, den vorher vereinbarten Willen beider Vertragspartner zu beurkunden. Das macht er perfekt. Der Notar darf Sie aber nicht darüber beraten, ob der Kaufpreis stimmt (Neutralitätspflicht). Über die wirtschaftlichen oder steuerlichen Folgen wird der Notar regelmäßig nicht beraten. Der Notar rechnet auch nicht durch, ob man sich die Finanzierung leisten kann. Im Klartext: Vor dem Notarvertrag muss alles geplant, durchdacht und geregelt sein. Die Aufgabe des Notars ist es alsdann, die Vereinbarung der Vertragsparteien in die rechtliche Form zu gießen. Der Notar hat die Beurkundungspflicht und das auch dann, wenn ihm die gewünschte Lösung selbst gar nicht gefällt, wenn ihm die gewünschte Lösung als wirtschaftlich unvernünftig oder sogar als ungerecht erscheint.
Bei einer Scheidung: Wenn einer von beiden Eheleuten die Regelung vorbereiten lässt, dann geht der Notar davon aus, dass das so vereinbart und gewollt ist. Die Urkunde wird vorbereitet, vorgelesen, unterschrieben und das ist es dann. Wenn später das böse Erwachen kommt, dann sagt Ihnen die Rechtsprechung bis zum BGH: Beratung - dafür ist der Rechtsanwalt zuständig. Das weiß doch jeder.
Per Notarvertrag kann man jeden über den Tisch ziehen, der auf vorherige Beratung verzichtet. Auch sich selbst - und das passiert gar nicht so selten. Geiz ist nicht immer angebracht. Im Beratungsbereich eigentlich nie.
Dazu ein weiteres Beispiel. In den gängigen Texthandbüchern für Notare wird regelmäßig empfohlen, dass sich der Notar von der Haftung freistellt mit einer Klausel wie folgt (oder ähnlich):
... Es wurde vom Notar darauf hingewiesen, dass der Abschluss und/oder die Durchführung dieses Vertrags steuerliche, insbesondere ertrags- bzw. schenkungssteuerliche Folgen hat bzw. haben kann, die vom Notar nicht geprüft wurden und über die er nicht beraten hat. Den Parteien wurde ausdrücklich empfohlen, sich diesbezüglich geeignet beraten zu lassen. Die Beteiligten erklärten hierauf, dass sie
- sich nicht steuerlich haben beraten lassen, sie jedoch trotz der durch die fehlende Beratung und die damit verbundenen Gefahren die sofortige Beurkundung wünschen
- (alternativ): Vor Abschluss dieser Vereinbarung haben sich die Parteien steuerlich geeignet beraten lassen und wünschen jetzt die Beurkundung....
Der Notar wird sich im Zweifel also immer an die so genannte 2-stufige Hinweispflicht halten, um seine Haftung zu vermeiden. Das ist zunächst der Hinweis auf die drohende Gefahr wegen unterbliebener Beratung und dann der Hinweis auf die mögliche Lösung, stets verbunden mit dem Satz, dass die Vertragsparteien gleichwohl die sofortige Beurkundung wünschen. Wer dann immer noch glaubt, der Notar würde haften, dem ist nicht mehr zu helfen.
Damit stellt sich die Frage Notar oder Anwalt gar nicht. Der Vertrag muss perfekt vorbereitet sein, bevor man zur Beurkundung einen Notar heranzieht.
In geeigneten Fällen sparen wir die Notarkosten komplett einfach dadurch, dass die vereinbarte Regelung gerichtlich per Vergleich protokolliert wird. Das ersetzt die notarielle Beurkundung (§ 127a BGB) und spart damit richtig Geld.
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Mediation
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Die Möglichkeit der Mediation wird regelmäßig überschätzt. Der Mediator soll den Parteien helfen, eine eigene Lösung zu finden. Er darf aber nicht rechtlich beraten oder Lösungen vorgeben. Selbst wenn die per Mediation erzielte Lösung juristisch vollkommen unsinnig ist, ungerecht oder falsch - der Mediator darf da nicht eingreifen. Es ist strittig, ob der Mediator den Parteien wenigstens empfehlen darf, das von ihnen selbst gefundene Ergebnis anwaltlich prüfen zu lassen, wenn er erkennt, dass dieses Ergebnis rechtlich komplett falsch und unsinnig ist.
Damit ist der Mediator aus juristischer Sicht regelmäßig überflüssig. Wenn beide Seiten vorher rechtlich umfassend beraten sind, dann haben sie das rechtliche Ergebnis und die Lösung. Objektiv ist ein Streit dann eigentlich kaum noch möglich.
Trotzdem kann Mediation mitunter Sinn machen. Die praktische Ausgestaltung des Umgangsrechts der Kinder ist keine primär juristische Frage. Wenn die Eltern eine Lösung gemeinsam suchen - mit Hilfe des Jugendamts, einer Beratungsstelle, eines Mediators - dann ist das einen Versuch wert. Oder auch: Um stundenlang darüber zu diskutieren, wer welchen Kochtopf bekommt, kann das zusätzliche Honorar für einen geschulten Mediator gut angelegt sein.
Bei Entscheidungen von erheblicher rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere Unterhalt oder Zugewinn, kann Mediation regelmäßig nichts bringen. Da steht das Ergebnis im Gesetz. Wenn man das rechtlich zutreffende Ergebnis kennt, dann kann man sich leicht über die technische Abwicklung einigen.
Im US - amerikanischen Recht - da kommt sie her - mag Mediation sinnvoll sein. In den USA ist aber ein ganz anderes Rechtssystem gegeben. Außerdem können die Anwalts- und Prozesskosten im amerikanischen Recht unglaublich hoch sein.
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