Nebenbei bemerkt:
Mit der Neuregelung des Unterhalts ab dem 1.1.2008 gibt es immer noch Probleme. Wir hatten seit 1978 das alte Ehegattenunterhaltsrecht mit dem oft lebenslangen Unterhaltsanspruch. Das waren drei Jahrzehnte, die alle Beteiligten - die Ehegatten, die Richter - geprägt haben. Es wird wohl noch etwas dauern, bis diese Reform wirklich überall angekommen ist. In manchen Gerichtsbezirken - bis hin zu Oberlandesgerichten! - hat man lange versucht, die Reform des Gesetzes zu ignorieren und mit allerlei merkwürdigen Rechtskonstrukten einen zeitlich möglichst unbegrenzten Ehegattenunterhaltsanspruch zu erhalten, z. B. mit den berüchtigten "Altersphasenmodellen" (bedeutet: auch bei der Betreuung von Kindern, die älter als drei Jahre sind, angeblich nur Teilzeitarbeit zumutbar). Der BGH hat diese Versuche regelmäßig beendet, wenn denn die Oberlandesgerichte fair und selbstbewusst genug waren, die Revision zuzulassen.
Bei dem Kindesunterhalt wurde der Unterschied ab dem 1.1.2010 noch krasser. Wir haben zwei Klassen von Kindern. Einmal die Kinder, die seit dem 1.1.2010 mindestens 225 € (bis 5 Jahre) bzw. 272 € (bis 11 Jahre) oder 334 € (bis 17 Jahre) Unterhalt zu beanspruchen haben nach der Düsseldorfer Tabelle. Das sind die Kinder, für die die Väter zu zahlen haben. Das sind pro Kind und Monat ungefähr 40 € mehr.
Und dann gibt es noch die Kinder, für die der Staat in Vorlage tritt, also Sozialhilfe zahlt. Da hat es ab dem 1.1.2010 keine Erhöhung gegeben (vorbehaltlich der Auswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010).
Da ist der Gesetzgeber gefordert. Schon jetzt können viele "Zahlväter" die drastisch gestiegenen Unterhaltsbeträge nicht mehr aufbringen. Der Gesetzgeber hält bislang an der gesetzlichen Vermutung fest, dass jeder Vater den Mindestunterhalt aufbringen kann. Wie das gehen soll, da schweigt das Gesetz und die Verletzung der Unterhaltspflicht ist bekanntlich strafbar. Was soll da ein Kraftfahrer machen, vielleicht so 1.200 € netto im Monat, geschieden, zwei oder drei Kinder?
Im Gegenzug die auf Sozialhilfe angewiesenen Kinder. Können die wirklich so viel billiger angemessen aufgezogen, erzogen, ausgebildet werden? Wenn das geht, dann liegen die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle deutlich zu hoch. Geht es nicht, dann müssen die Sozialhilfe - Bedarfssätze angepasst werden.
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