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 | Rechtsanwälte 56068 Koblenz Gerichtsstr. 1 |
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Herzlich willkommen!
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Viel Spaß beim Stöbern.
Bearbeitet: 13.5.2012
Vielen Dank für die zahlreichen Besuche unserer Homepage. Wir nehmen diesen Zuspruch zum Anlass ständiger Überarbeitung. Anregungen und Kritik bleiben auch zukünftig willkommen.
Auf unserer Homepage stellen wir gelegentlich weniger bekannte Lösungsmöglichkeiten vor. Die Nachlassverwaltung beispielsweise nimmt dem Erben komfortabel das Risiko ab, ob er nun das Erbe rechtzeitig ausschlagen soll bei Gefahr der Überschuldung oder ob er sich ausreichend Zeit lassen kann, über die oft zu knappen sechs Wochen hinaus in Ruhe zu prüfen. Diese Möglichkeit ist in der Praxis kaum bekannt. Deswegen werden durch eine oft vorschnelle Erbschaftsausschlagung mitunter hohe Summen verschenkt.
Mit der Unternehmergesellschaft ("kleine GmbH") können wir Handwerker, Subunternehmer und sonstige kleine Gewerbetreibende, Existenzgründer und Dienstleister von dem Risiko befreien, mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt zu haften. Die UG eignet sich auch für die Gestaltung der Vermögensverwaltung.
Das englische Insolvenzrecht beinhaltet ein in entsprechenden Fällen zweckmäßiges Gestaltungspotential. Die Laufzeit von nur einem Jahr bis zur Restschuldbefreiung ist häufig willkommen und das Ergebnis vom BGH anerkannt.
Wir können von der Vielzahl der Lösungsmöglichkeiten hier nur einen winzigen Bruchteil darstellen. Keine Homepage und kein Handbuch kann die Beratung im Einzelfall ersetzen. Jeder Fall liegt anders. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.
Zur Zeit werden vorrangig die durch BGH Urteil vom 20.7.2011, Az XII ZR 149/11 (Zuwendungen an Schwiegerkind) und BGH Urteil vom 2.2.2011 Az XII ZR 185/08 (latente Steuerlast bei der Vermögensbewertung) aufgeworfenen Probleme eingearbeitet. Der Zugewinnausgleich war bislang schon für die beteiligten Eheleute selbst kaum ohne juristische Hilfe zu berechnen. Nach der Veröffentlichung dieser Entscheidungen kann man die bisherige juristische Fachliteratur zum Zugewinnausgleich zur Altpapiersammlung geben und muss neu starten.
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Bürozeiten
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Kanzlei in 56068 Koblenz: Montags bis Freitags 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
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Auswärtige Sprechstunde in 53547 Reidenbruch: Mittwochs 15 bis 17 Uhr
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Um Terminvereinbarung wird gebeten (Tel: 0261/304310)
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Sprechzeiten
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Termine für persönliche Besprechungen mit dem für Ihre Frage zuständigen Rechtsanwalt vereinbaren Sie möglichst telefonisch mit der Kanzlei. Damit kann die erforderliche Zeit für die Beratung eingeplant werden.
Telefonische Rückfragen oder Eilfälle werden selbstverständlich innerhalb der Bürozeiten jederzeit bearbeitet. Soweit Sie den zuständigen Rechtsanwalt nicht sofort erreichen können, rufen wir schnellstmöglich zurück.
Bei Zwischenfragen können Ihnen oft unsere Mitarbeiterinnen weiter helfen. Unsere Fachangestellten sind langjährig erfahren, betreiben ständig berufliche Weiterbildung und unterliegen derselben Schweigepflicht wie die Rechtsanwälte selbst.
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Nebenbei bemerkt
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Auf unserer Homepage ist der Hintergrund dunkel gehalten und die Schrift hell. Das spart Energie auf Ihrem Rechner. Viele Betrachter empfinden diese Darstellungsweise auch als weniger grell und augenfreundlicher.
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